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DJ-Führerschein

Qualifikation DJ-Führerschein im Scheckkartenformat



DJ Führerschein

DJ - Führerschein 



Das Thema DJ-Führerschein wird schon seit einiger Zeit diskutiert. Nun endlich fällt der Startschuss. Der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe (BDT/DEHOGA) führt zusammen mit dem Berufsverband Discjockey (BVD e.V.) und dem Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg denDJ-Führerschein ein.

Dieser bundesweite Sachkundenachweis wird erstmalig unter Anwesenheit der Sozialministerin Tanja Gönner am 24. November 2004 in der Stuttgarter Discothek „Perkins Park“ an DJs vergeben, die an dieser Fortbildungsmaßnahme mit anschließender schriftlicher Prüfung erfolgreich teilnehmen.

Hintergrund
Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Erwägung gezogen, eine Schallpegelbegrenzung auf der Tanzfläche einzuführen. In der Diskussion sind Mittelungspegel von unter 100 db(A)!! Teilweise wurde sogar der Wert von 95 db(A) genannt.

Einführung eines DJ-Führerscheins
Um ein Gesetz mit diesen unrealistisch niedrigen Werte zu verhindern, haben BDT und BVD die Einführung eines DJ-Führerscheins vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich um eine Informations- und Aufklärungsveranstaltung mit abschließender schriftlicher Prüfung für Discjockeys.

Discjockeys werden über gesundheitliche Folgen lauter Musik, über akustisch-technische Aspekte und über haftungsrechtliche Tatbestände aufgeklärt und fortgebildet. Die Inhalte dieses Seminarprogramms wurden von Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleuten aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung erarbeitet.

Die Discothekenunternehmer in Deutschland haben bereits angekündigt, dass sie zukünftig nur noch DJs beschäftigen werden, die ihre fachliche Qualifikation im Umgang mit der Musiklautstärke durch den erworbenen DJ-Führerschein nachweisen können. Denn die Unternehmer sehen sich einer steigenden Anzahl von Schmerzensgeldklagen von gehörgeschädigten Gästen ausgesetzt.

Die DJ-Branche muss hier zusammenstehen. Nur wenn möglichst viele DJs den DJ-Führerschein erwerben, könnte eine gesetzliche Schallpegelbegrenzung verhindert werden. Der Berufsverband Discjockey e.V. ruft daher alle seine Mitglieder auf, den DJ-Führerschein in Stuttgart zu erwerben.

Zeit:
Mi., 24. November 2004, 16.30 Uhr bis ca. 21.00 Uhr

Ort: Discothek „Perkins Park“, Stresemannstr. 39, 70191 Stuttgart

Referenten: Prof. Dr. Zenner, Uni Tübingen
Prof. Dr. Brigitte Schulte-Fortkamp, TU-Berlin
Rechtsanwalt Stephan Büttner, Berlin

Seminarinhalte:Gesundheitliche Aspekte (u.a. Funktion des Ohres, Wirkung von Schall auf die Gesundheit, gehörverträgliche Schallpegel, Expositionsdauer, Bedeutung von Höhen und Bässen, Impulsschall versus Dauerschall)Technische Aspekte (u.a. A-Bewertung, Schallpegelmessung, Anordnung von Lautsprechern, räumliche Schallpegelverteilung bei Beschallung der Tanzfläche, Unterschied zwischen Mittelungspegel und Maximalpegel
Rechtliche Aspekte (u.a.Rechtslage, strafrechtliche u. zivilrechtliche Beurteilung, Haftung des Unternehmers und des DJs, aktuelle Rechtsprechung, Rechtsfolgen, Versicherungsschutz für DJs)

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